- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Injektionen
- Verbände
- Kompressionsstrümpfe
- Medikamenten-Verabreichungen
- Katheter-Versorgung
- Stoma-Versorgung
- Versorgung nach OP’s
- ... und vieles mehr
Wir sind Vertragspartner aller Kassen!
Eine Verordnung für die Durchführung von Maßnahmen aus der Behandlungspflege wird vom behandelnden Arzt ausgestellt.
Nach Genehmigung durch die Krankenkasse werden die Kosten durch diese übernommen (begrenzte Zuzahlung in den ersten 28 Kalendertagen durch den Patienten an die Kasse).
Die Durchführung mehrerer Maßnahmen aus dem Katalog der Behandlungspflege ist möglich.